Jeder kennt das Gefühl, in eine Behörde zu gehen, in der alles steril und unpersönlich ist, da Neonlicht hier nun einmal vorherrscht. Natürlich ist eine Behörde zunächst einmal zweckmäßig eingerichtet. Niemand soll hier länger verweilen, als erforderlich, weder die Antragsteller, noch die Sachbearbeiter. Deshalb spielt es hier auch nicht wirklich eine Rolle, wie freundlich und einladend ein solches Büro eingerichtet ist. Dies spielt eher in den Büros eine Rolle, die wirtschaftlich eine Bedeutung haben. Der Anwalt, der seine Mandanten zum Gespräch in die Kanzlei einlädt, der Handwerksbetrieb, in dessen Büro wichtige Zulieferverträge mit Kunden abgeschlossen werden, die Agentur, in der sich Kunden die Klinke in die Hand geben: Hier muss alles freundlich und angenehm wirken. Ob dies mit Neonlicht erreicht werden kann, ist die Frage, denn ein Hauch von Wohlbefinden sollte natürlich auch im Kundengespräch gegeben sein.
Kahle, nackte Neonröhren wirken anders, als angenehmes Licht aus einer anderen Lichtquelle. So sind selbst Deckenstrahler, die punktuell von der Decke strahlen, ganz anders, als die faden, wenngleich hellen Neonleuchten, die noch dazu manchmal sehr unangenehm brummen. Der Unterschied zwischen Neon und normalen Lampen bleibt dem Verantwortlichen überlassen. Nicht immer ist die hellere, einfachere und problemlosere Beleuchtung an einem solchen Ort, wie dem Arbeitsplatz wirklich jene, die dem Gesamtkonzept des Unternehmens die bessere Optik verleiht. Manchmal darf es ruhig auch etwas heimelig sein, vor allem, wenn sich nicht nur die Mitarbeiter, sondern auch die Gäste und Kunden wohlfühlen sollen. Fühlen die Menschen sich wohl, arbeiten sie besser und geben mehr Geld aus. Vielleicht kann man auf diese Weise im eigenen Betrieb gleich zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen?
